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Feuerstättenbescheid

Ihr Bezirksschornsteinfeger informiert

Nach Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) sind die Schornsteinfeger verpflichtet , bis spätestens Ende 2012 für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen.

Ab dem Jahre 2013 führe ich als Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal in Ihrem Gebäude eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mind. drei Jahre liegen.

Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten einschließlich Abgasanlagen) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.

Daher sind wir vom Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut worden.

Sicherheit steht bei uns an erster Stelle

Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.

Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig. Im neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz ist der Feuerstättenbescheid verankert und muss jedem Kunden zugestellt werden.

Sie erhalten rechtzeitig von mir den Termin für die Feuerstättenschau bei Ihnen.

Bei Fragen bin ich für Sie da!
Ihr Schornsteinfeger Ulrich Sauer berät Sie gern.