Energieausweis - Jetzt Pflicht für Hausbesitzer
...und was braucht Deins auf den Quadratmeter?
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.
Ziel des Energieausweises ist es die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
Informationen zum Energieausweis finden Sie hier.
Ihr Schornsteinfeger mit Zusatzausbildung "Energieberater" berät Sie gern.


